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   BVerwG, 23.11.1995 - 9 B 47.95   

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BVerwG, 23.11.1995 - 9 B 47.95 (https://dejure.org/1995,10554)
BVerwG, Entscheidung vom 23.11.1995 - 9 B 47.95 (https://dejure.org/1995,10554)
BVerwG, Entscheidung vom 23. November 1995 - 9 B 47.95 (https://dejure.org/1995,10554)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Beurteilung der drohenden politischen Verfolgung nach dem so genannten herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstab

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1995 - 9 B 47.95
    Da die Sachverhalts- und Beweiswürdigung in erster Linie Sache der Tatsacheninstanzen und nicht des Revisionsgerichts ist, kann das Revisionsgericht nur überprüfen, ob das Tatsachengericht allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze verletzt, etwa den ihm gezogenen Beurteilungsrahmen überschritten oder gegen das Gebot rationaler, um Objektivität bemühter Beurteilung verstoßen hat, sei es dadurch, daß es von einem zweifelsfrei unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgegangen ist, insbesondere in das Verfahren eingeführte Umstände übergangen hat, deren Entscheidungserheblichkeit sich aufdrängt (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1984 - BVerwG 6 C 134.81 - BVerwGE 68, 338; Urteil vom 25. Juni 1992 - BVerwG 3 C 16.90 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 68; Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200), sei es, daß es gesetzliche Beweisregeln, allgemeine Erfahrungssätze, unumstrittene Geschichtstatsachen oder gar die Denkgesetze mißachtet hat.
  • BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 59.92

    Asylrecht - Nachfluchtgrund - Fluchtalternative - Bürgerkrieg

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1995 - 9 B 47.95
    Demgegenüber haben Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 80, 315 ) und Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 31.92 - NVwZ 1993, 791 und Urteil vom 13. Mai 1993 - BVerwG 9 C 59.92 - NVwZ 1993, 1210) entschieden, daß unter diesen Voraussetzungen die Frage der drohenden politischen Verfolgung nach dem sogenannten herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstab zu beurteilen ist, der eine hinreichende Sicherheit vor politischer Verfolgung verlangt.
  • BVerwG, 16.02.1993 - 9 C 31.92

    Asylrecht - Prognose - Politische Verfolgung - Verfolgungswiederholung -

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1995 - 9 B 47.95
    Demgegenüber haben Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 80, 315 ) und Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 31.92 - NVwZ 1993, 791 und Urteil vom 13. Mai 1993 - BVerwG 9 C 59.92 - NVwZ 1993, 1210) entschieden, daß unter diesen Voraussetzungen die Frage der drohenden politischen Verfolgung nach dem sogenannten herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstab zu beurteilen ist, der eine hinreichende Sicherheit vor politischer Verfolgung verlangt.
  • BVerwG, 25.06.1992 - 3 C 16.90

    Feststellung von Schäden an Grundvermögen zum Lastenausgleich - Deutsche

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1995 - 9 B 47.95
    Da die Sachverhalts- und Beweiswürdigung in erster Linie Sache der Tatsacheninstanzen und nicht des Revisionsgerichts ist, kann das Revisionsgericht nur überprüfen, ob das Tatsachengericht allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze verletzt, etwa den ihm gezogenen Beurteilungsrahmen überschritten oder gegen das Gebot rationaler, um Objektivität bemühter Beurteilung verstoßen hat, sei es dadurch, daß es von einem zweifelsfrei unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgegangen ist, insbesondere in das Verfahren eingeführte Umstände übergangen hat, deren Entscheidungserheblichkeit sich aufdrängt (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1984 - BVerwG 6 C 134.81 - BVerwGE 68, 338; Urteil vom 25. Juni 1992 - BVerwG 3 C 16.90 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 68; Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200), sei es, daß es gesetzliche Beweisregeln, allgemeine Erfahrungssätze, unumstrittene Geschichtstatsachen oder gar die Denkgesetze mißachtet hat.
  • BVerwG, 23.12.1991 - 5 B 80.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Entscheidung als

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1995 - 9 B 47.95
    Es ist ferner nicht dargetan, daß das Berufungsgericht die wegen zweier Vorfälle in den Jahren 1984 und 1986 geltend gemachte besondere Gefährdung in einem für den anwaltlich vertretenen Beigeladenen nicht erkennbaren rechtlichen Gesichtspunkt gewürdigt hätte (vgl. zu den Voraussetzungen einer unzulässigen Überraschungsentscheidung BVerfG, NJW 1991, 2823; BVerwG, Beschluß vom 23. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241).
  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1995 - 9 B 47.95
    Die beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung ist dann anzunehmen, wenn bei der Bewertung der Verfolgungssituation die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deshalb gegenüber den dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen (vgl. Senatsurteil vom 5. November 1991 - BVerwG 9 C 118.90 - BVerwGE 89, 162 [BVerwG 05.11.1991 - 9 C 118/90]).
  • BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 4.83

    Rechtsnatur und Voraussetzungen der Wiedereinberufung eines in den einstweiligen

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1995 - 9 B 47.95
    Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO verpflichten das Gericht, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen and in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 42, 364, 367 [BVerfG 05.10.1976 - 2 BvR 558/75]; 54, 43, 45 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]/46; BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - Buchholz 237.8 § 53 LEG Rh.-Pf. Nr. 2).
  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung -

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1995 - 9 B 47.95
    Wenn es bei diesem Personenkreis eine "realistische" Möglichkeit, Verfolgungshandlungen ausgesetzt zu werden, verneint (Urteilsabdruck S. 58), so bedeutet das nichts anderes, als daß auch bei Anlegung des herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstabs für den Beigeladenen im Süden und Westen ... eine hinreichende Sicherheit vor politischer Verfolgung besteht (vgl. zu diesem Maßstab Senatsurteile vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - BVerwGE 70, 169 und vom 9. April 1991 - BVerwG 9 C 91.90 u.a. - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 143).
  • BVerwG, 02.02.1984 - 6 C 134.81

    Beweiswürdigung - Unvollständiger Sachverhalt - Unrichtiger Sachverhalt -

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1995 - 9 B 47.95
    Da die Sachverhalts- und Beweiswürdigung in erster Linie Sache der Tatsacheninstanzen und nicht des Revisionsgerichts ist, kann das Revisionsgericht nur überprüfen, ob das Tatsachengericht allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze verletzt, etwa den ihm gezogenen Beurteilungsrahmen überschritten oder gegen das Gebot rationaler, um Objektivität bemühter Beurteilung verstoßen hat, sei es dadurch, daß es von einem zweifelsfrei unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgegangen ist, insbesondere in das Verfahren eingeführte Umstände übergangen hat, deren Entscheidungserheblichkeit sich aufdrängt (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1984 - BVerwG 6 C 134.81 - BVerwGE 68, 338; Urteil vom 25. Juni 1992 - BVerwG 3 C 16.90 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 68; Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200), sei es, daß es gesetzliche Beweisregeln, allgemeine Erfahrungssätze, unumstrittene Geschichtstatsachen oder gar die Denkgesetze mißachtet hat.
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1995 - 9 B 47.95
    Es ist ferner nicht dargetan, daß das Berufungsgericht die wegen zweier Vorfälle in den Jahren 1984 und 1986 geltend gemachte besondere Gefährdung in einem für den anwaltlich vertretenen Beigeladenen nicht erkennbaren rechtlichen Gesichtspunkt gewürdigt hätte (vgl. zu den Voraussetzungen einer unzulässigen Überraschungsentscheidung BVerfG, NJW 1991, 2823; BVerwG, Beschluß vom 23. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

  • BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

  • BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 91.90

    Tatsächliche Verfolgunsbetroffenheit junger Tamilen in Sri Lanka - Anerkennung

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

  • BVerwG, 28.07.1977 - III C 17.74

    Verwaltungsgerichtliches Beweisverfahren - Beweisantrag - Beweisaufnahme -

  • VGH Hessen, 03.09.1996 - 12 UZ 3324/96

    Berufungszulassung wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs - Verwertung eines

    Hierbei handelt es sich nicht um ein Denkgesetz, weil es nicht schlechthin unmöglich ist, daß Postbedienstete den Vorschriften zuwiderhandeln (allgemein zur Verletzung von Denkgesetzen im Rahmen der Beweiswürdigung vgl.: BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73 -, BVerwGE 47, 330; BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94 - BVerwG, 23.11.1995 - 9 B 47.95 - BVerwG, 07.06.1994 - 8 B 10.94 - BVerwG, 14.03.1988 - 5 B 7.88 -, Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 199; BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 2.85 -, NVwZ 1989, 151).

    Im Verfahren über die Zulassung der Berufung wegen Verletzung rechtlichen Gehörs nach § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylVfG in Verbindung mit § 138 Nr. 3 VwGO kommt es nicht darauf an, daß ein derartiger Verstoß revisionsrechtlich dem materiellen Recht und nicht dem Verfahrensrecht zuzurechnen ist, weil er einen error in judicando und nicht einen error in procedendo darstellt (vgl. dazu Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozeßrecht, 5. Auflage, 1993, S. 852; BVerwG, 23.11.1995, a.a.O.; BVerwG, 02.11.1995, a.a.O.; BVerwG, 07.06.1994, a.a.O.).

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